Das Jahresende steht vor der Tür und damit auch das Ende der Übergangszeit nach dem Brexit zu Beginn des Jahres. Zur Erinnerung: Das Vereinigte Königreich gilt seit dem 1. Februar 2020 nur noch als Drittstaat der EU, seitdem bzw. bis Ende des Jahres gilt das Austrittsabkommen aus der EU, welches eine Übergangsphase bis zum 31. Dezember diesen Jahres vorsieht. Das bedeutet, dass ab dem neuen Jahr 2021 das EU-Recht für das Vereinigte Königreich nicht mehr greift, bzw. dass Großbritannien (GBR) ab dann auch nicht mehr zum EU-Binnenmarkt und der EU-Zollunion zählt, falls kein weiterer Deal beschlossen wird.

 

Warehousing1 bringt die wichtigsten potentiellen Veränderungen für eCommerce-Händler durch den Brexit auf den Punkt. Gerade in dieser kritischen Phase der europäischen Geschichtsschreibung ist es wichtig, einen kühlen Kopf zu bewahren. Wenn Sie sich nicht sicher sind, welche Schritte Sie bzgl. dem Versand von und nach Großbritannien in Ihrem Onlineshop berücksichtigen sollten, ist Warehousing1 Ihr richtiger Ansprechpartner.

Jetzt starten

 

Was ist der aktuelle Stand der Dinge in Bezug auf den Brexit?

 

Viele Unternehmen aus Großbritannien sind mittlerweile in die EU umgezogen, um im Vorhinein hohe Zölle, Steuern und weitere anfallende Kosten zu vermeiden. Dadurch hat der Markt innerhalb der EU – trotz der Corona-Pandemie – einen massiven Aufschwung erfahren und die Konkurrenz auf dem Markt ist stärker denn je. Unsicher bleibt, wie es ab Januar 2021 mit dem Import und Export von Waren weitergeht. Natürlich ist die EU bemüht, auch weiterhin eine enge wirtschaftliche Partnerschaft mit dem Vereinigten Königreich zu pflegen, jedoch wurde bis jetzt noch keine Einigung zu zukünftigen wirtschaftlichen Beziehungen erzielt.  Trotz des Austritts Anfang des Jahres sind die konkreten Auswirkungen durch den Brexit nach wie vor offen. Allerdings hat die Europäische Kommission am 9. Juli diesen Jahres eine Mitteilung (die sogenannte Readiness Communication) veröffentlicht, die Unternehmen und Interessensträgern Hilfestellung für die Umstellung in den unterschiedlichen Wirtschaftssektoren gibt. 

 

 

Was Ihr Unternehmen beim Geschäft aus oder ins  Vereinigte Königreich künftig beachten muss

 

Aus der Readiness Communication und allen damit zusammenhängenden Dokumenten gehen Tipps und Richtlinien für Unternehmen hervor, die in der zukünftigen Abwicklung von Vertriebsprojekten aus und in Großbritannien zur Anwendung kommen könnten. Hier präsentieren wir Ihnen 3 Szenarien, mit denen Ihr Onlineshop konfrontiert sein könnte und zeigen auf, wie Ihr Unternehmen diese Hürden überwinden kann.

 

1. Welche Konsequenzen entstehen im Import und Export durch den endgültigen Brexit ohne Einigung?

 

Großbritannien gilt als Europas führender Markt im eCommerce. Statista prognostiziert für den eCommerce-Markt im Vereinigten Königreich einen Jahresumsatz für 2020 von gut 85.933 Millionen Euro. 70 % der deutschen Online-Shopper kaufen auch im Ausland ein, jeder dritte davon im Vereinigten Königreich. Falls keine Handelsabkommen mit den Einzelstaaten der EU geschlossen werden können, müssen Händler für Lieferungen bis 135 Pfund Warenwert Einfuhrumsatzsteuern vertretend für den Kunden entrichten. Es müssen also folglich alle Lieferungen zuerst durch den Zoll geschleust werden, was einen enormen Mehraufwand und vor allem auch mehr Zeit bedeutet. Dadurch ist zu erwarten, dass sich gerade zu Beginn der Umstellung sämtliche Lieferzeiten – zum Leid der Kunden – verlängern werden. DHL plant diesbezüglich, pro Paket 5,50 € für Lieferungen von Deutschland nach Großbritannien aufzuschlagen. Zusätzlich muss jeder Sendung eine Handels- bzw. Proforma-Rechnung (falls der Warenwert gleich Null beträgt) beigelegt werden.

 

2. Wenn kein Deal zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU zustande kommt, welche Änderungen sind im Zoll zu erwarten?

 

Als Unternehmen ist es unumgänglich, sich bei den zuständigen Zollbehörden zu registrieren und einen Antrag auf eine sogenannte EORI-Nummer (Economic Operators´ Registration and Identification number – Nummer zur Registrierung und Identifizierung von Wirtschaftsbeteiligten) zu stellen. Dazu müssen Sie als Zollanmelder in der Regel in der EU ansässig sein bzw. dort einen Standort betreiben. Sämtlicher Informationsaustausch erfolgt zwischen Ihrem Unternehmen und den Behörden auf elektronischem Wege mittels des IT-Systems ATLAS, für das es unter anderem einer Anmeldung sowie der zertifizierten Software bedarf. 

Hinweis: Aus dem EU-Leitfaden geht hervor, dass grundsätzlich auch die Abwicklung über eine Vertretung für sämtliche Zollformalitäten zulässig sein soll.

 

3. Was ändert sich für Amazon-Pan-EU- oder EFN-Händler, die bisher Lagerstandorte im Vereinigten Königreich genutzt haben?

 

 

Amazon hat bereits bekanntgegeben, dass es Änderungen für FBA-Händler geben wird, die die Angebote EFN (Europäisches Versandnetzwerk) oder Amazon Pan-EU-Seller betreffen. Wenn Sie zu den 60% der Amazon-Verkäufer zählen, die ihre Produkte auch auf anderen Amazon-Ländermarktplätzen vertreiben, ist es wichtig zu wissen, dass es keine Inventartransfers zwischen Lagern in Großbritannien und der EU mehr geben wird. Um auch in Zukunft in der EU und im Vereinigten Königreich Ihre Waren verkaufen zu können, brauchen Sie jeweils ein Lager an beiden Orten.

 

 

Was Sie vor Beginn des neuen Jahres 2021 prüfen sollten, wenn Ihr Unternehmen  Import/Export von bzw. nach Großbritannien betreibt

 

Haben Sie schon alle bestehenden Handelsbewilligungen angepasst? Prüfen Sie noch vor dem Jahreswechsel, wie sich die Gesetzeslage beispielsweise in Bezug auf die Erweiterung des Länderkreises oder Veredelungs- und Lagerorte in GBR verändert hat.

 

Sind neue zollrechtliche Bewilligungen zu beantragen? Informieren Sie sich vorab über Fristen, die Sie für die Bewilligung des Betriebs eines Verwahrungslagers bei der Einfuhr von Waren einhalten müssen.

 

Sind Ihre Referenzbeiträge neu zu berechnen? Dieser Punkt ist vor allem essentiell, wenn nach Ende der Übergangsfrist kein Freihandelsabkommen zwischen der EU und GBR zustande kommt.

 

Fazit

 

Auch wenn bisher noch nicht klar ist, wie genau es im Jahr 2021 mit dem Handel zwischen der EU und Großbritannien weitergehen wird, macht es Sinn, die bisherigen Strukturen Ihres Unternehmens kritisch zu beleuchten. Rentieren sich verlängerte Lieferzeiten durch die Verzollung und entsprechende Prüfung der Lieferungen? Ist es sinnvoll, sich auf höhere Kosten durch Zolldokumente und gesteigerte Versandkosten einzulassen?

 

Sie sind sich nicht sicher, wie Ihr Onlineshop diese möglichen Herausforderungen bewältigen kann? Mit über 500 Partnerstandorten (auch in UK) an unserer Seite ist Warehousing1 bestens aufgestellt, um Sie in Sachen Brexit und Alternativen für Lagerhaltung und Fulfillment zu beraten. Melden Sie sich dazu einfach und unverbindlich über unser Kontaktformular und wir finden die ideale Brexit-Lösung für Ihr Unternehmen.