Der Onlinehandel wächst und wächst. Derzeit steigt der Online-Umsatz des Einzelhandels jährlich um 22 Prozent. EU-Unternehmen erwirtschaften inzwischen rund ein Fünftel ihres Gesamtumsatzes online. Der gemeinsame Europäische Wirtschaftsraum eröffnet den Verbraucher*innen ein vielfältiges, grenzüberschreitendes Angebot ohne hohe Zusatzkosten. Und das nehmen sie regelmäßig wahr.
Laut Statista wurden im grenzüberschreitenden Onlinehandel in Europa rund 171 Milliarden Euro umgesetzt. Prognosen für 2022 sagen weiteres Wachstum auf 220 Milliarden Euro voraus.
Auch für Unternehmen birgt das internationale Wachstum Potenzial. Neben dem Umsatz und wächst auch der Kundenkreis mit der Erweiterung – doch was gibt es bei der Expansion zu beachten? Wir halten 7 Dinge für Sie fest, die Sie für internationales Wachstum im EU-Raum beachten sollten.
Inhaltsverzeichnis:
- Die Geoblocking-Verordnung
- Die Sprachbarrieren brechen
- Die Umsatzsteuer
- Die Intrahandelsstatistik
- Die Besteuerung im Warenverkehr | B2B vs. B2C
- Die Warenrücksendungsbestimmungen
- Den passenden Dienstleister für internationale Logistik finden
Die Geoblocking-Verordnung
Was ist Geoblocking?
Geoblocking bezeichnet die Praxis, den Standort von Online-Kund*innen anhand der IP-Adresse zu identifizieren und diesen gewisse Leistungen oder gar den Zutritt zur Website zu verwehren. Dies kann bspw. den Ausschluss von Zahlungsmitteln oder die Beschränkung von Versand- und Rechnungsadressen bedeuten. Vor allem Kund*innen aus kleineren EU-Ländern, wie Malta oder Luxemburg sind davon betroffen.
Was sieht die Geoblocking-Verordnung vor?
Die Geoblocking-Verordnung trat am 3. Dezember 2018 in Kraft und soll die Praxis des Geoblockings in der EU unterbinden. Gelöst vom Standort, soll allen Kund*innen ein diskriminierungsfreier Zugang zu Waren und Dienstleistungen ermöglicht werden. Das Ziel: den digitalen Binnenmarkt stärken, die Rechtssicherheit für Unternehmer verbessern, Transaktionskosten senken und den Verwaltungsaufwand für Unternehmer verringern.
Worauf müssen Sie achten?
Wird der Verstoß gegen die Geoblocking-Verordnung als Ordnungswidrigkeit eingestuft, können Geldbußen bis zu 300.000 € verhängt werden. Deshalb sollten Sie folgende Punkte beachten:
1. Ermöglichen Sie den Zugang zu Ihrer Website
Deaktivieren Sie jegliche Zugangsblockaden und automatische Weiterleitungen der Kund*innen ohne deren vorherige Zustimmung.
2. Bieten Sie faire Zahlungsbedingungen
Als Online-Händler können Sie die Zahlungsmittel zwar selbst bestimmen, jedoch darf innerhalb der Verwendung dieser Zahlungsmittel keine Diskriminierung stattfinden. Werden Überweisungen als Zahlungsmittel akzeptiert, müssen diese auch aus dem Ausland verarbeitet werden können. Das Gleiche gilt für bestimmte Zahlungsmarken. Wird die Visa Card akzeptiert, muss diese auch aus dem Ausland verarbeitet werden können.
3. Prüfen Sie Ihre AGB
Kund*innen dürfen nicht aufgrund des Aufenthaltsortes, der Staatsangehörigkeit, des Zahlungsmittels oder der Lieferadresse benachteiligt werden. Überprüfen Sie dahingehend die Inhalte Ihrer AGB.
Die Sprachbarrieren brechen
Um im Ausland erfolgreich zu sein, sollte Ihr Online-Shop mindestens auch auf Englisch verfügbar sein. Bei der Erweiterung auf ein bestimmtes Land, wie etwa Frankreich, kann es sich lohnen, weitere Sprachen hinzuzufügen.
Dies trägt nicht nur zu höherem Anklang in Ihrem neu gewonnenen Kundenkreis bei, sondern verhindert zusätzlich Missverständnisse.
Neben den Produktbeschreibungen und Ihrer Homepage sollten auch Ihre Rechtstexte in mehreren Sprachen verfügbar sein. Um hier Fehler zu vermeiden, können Sie bspw. die Rechtstexte vom internationalen Händlerbund nutzen.
Die Umsatzsteuer
Was ist die Umsatzsteuer?
Die Umsatzsteuer ist eine Verbrauchssteuer, die auf alle Dienstleistungen und Waren innerhalb der EU erhoben wird.
Grundsätzlich ist jedes Unternehmen, das im EU-Raum ansässig ist, umsatzsteuerpflichtig. Die Ausnahme bilden Firmen, die die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Unter bestimmten Bedingungen muss eine Umsatzsteuernummer jedoch zusätzlich in Ländern, in die oder aus denen verkauft wird, beantragt werden.
Wann ist eine Registrierung im Ausland notwendig?
Eine Registrierung im Ausland ist dann erforderlich, wenn Ihre Waren im EU-Ausland gelagert werden oder die Lieferschwelle für den Versandhandel des Ziellandes überschritten wird. Diese Lieferschwelle betrifft ausschließlich den grenzüberschreitenden Versand an Endverbraucher*innen innerhalb eines Kalenderjahres. Seit dem 1.7.2021 gilt eine einheitliche Lieferschwelle von 10.000 Euro für alle Lieferungen innerhalb der EU.Bis zu diesem Grenzwert führen Sie als Händler, also die fällige Umsatzsteuer im eigenen Land ab. Wird der Grenzwert überschritten, ist der Empfänger zur Leistung der Umsatzsteuer im Zielland verpflichtet.
Die Intrahandelsstatistik
Wann besteht eine Meldepflicht?
Jedes Unternehmen, das im EU-Raum umsatzsteuerlich registriert ist und grenzübergreifenden Warenhandel mit anderen EU-Mitgliedsstaaten betreibt, unterliegt einer Meldepflicht. Der Inhalt der sogenannten „Instratmeldung“ hängt vom Wert der Waren ab.
Was ist die Intrahandelsstatistik?
Die Intrahandelsstatistik erfasst den Warenverkehr zwischen den Mitgliedsstaaten der EU. Sie dient der Erfassung der Daten über die grenzüberschreitenden Warenbewegungen. Diese erfolgt durch die Meldungsabgabe der auskunftspflichtigen Unternehmen.
Befreit von der Meldepflicht sind Unternehmen, deren Versendungen in andere EU-Länder den Wert von 500.000 € und deren Eingänge aus anderen EU-Ländern im Wert von 800.000 € im Vorjahr nicht überschritten haben.
Die Besteuerung im Warenverkehr
B2B vs. B2C
Der Warenverkehr im EU-Raum ist grundsätzlich frei. Die Ausnahme bilden versteuerungspflichtige Waren wie Alkohol, Kaffee oder Tabak. Beim Versand von Waren im EU-Raum gelten jedoch unterschiedliche Bedingungen für Geschäftskunden (B2B oder Business-to-Business) und Privatkunden (B2C oder Business-to-Customer).
Business-to-Business
Von Unternehmen zu Unternehmen kann der Versand der Waren unversteuert erfolgen, wenn es sich um eine innergemeinschaftliche Lieferung handelt. Diese muss in die Umsatzsteuererklärung und vierteljährlich in die Zusammenfassende Meldung mit aufgenommen werden. Andernfalls entsteht die Steuer im Zielland. Das Unternehmen im Zielland muss die Umsatzsteuer dementsprechend selbst abführen.
Business-to-Customer
Beim Versand der Waren von Unternehmen an die Endverbraucher*innen (B2C) werden diese im Ursprungsland besteuert, solange die Lieferschwelle nicht überschritten wird. Bei Überschreitung der Lieferschwelle wird entsprechend im Zielland besteuert. In diesem Fall hat der Lieferant den Kund*innen die Umsatzsteuer des Ziellandes in Rechnung zu stellen.
Die Warenrücksendungsbestimmungen
Nach EU-Recht sind Sie als Händler verpflichtet, bei mangelhafter Ware oder Ware, dessen Funktion oder Aussehen nicht der Werbung entspricht, diese zu ersetzen, nachzubessern, eine Preisminderung zu tätigen oder den Kaufpreis vollständig zu erstatten. Die Gewährleistung für alle Waren erstreckt sich auf zwei Jahre. Zudem können online erworbene Produkte innerhalb von 14 Tagen grundlos widerrufen werden. Als Händler haben Sie ebenfalls 14 Tage Zeit, um die Kosten für das Produkt inklusive Versandkosten zu erstatten.
Den passenden Dienstleister für internationale Logistik finden
Die Expansion Ihres Onlineshops bringt verschiedenste Aufgaben mit sich. Dabei gilt es den passenden Partner für Ihre Bedürfnisse zu finden und dabei flexibel auf die Ansprüche Ihrer Kund*innen sowie für die variierenden Bestellmengen reagieren zu können.
Die Zusammenarbeit mit einem professionellen Logistikdienstleister kann Ihnen helfen, Ihre Prozesse zu optimieren und Ihr Netzwerk aufzubauen. Warehousing1 hat mit einem Netzwerk aus über 1.000 Logistikzentren eine europaweite Präsenz und damit stets den idealen Standort für Sie.
Bei der Erweiterung Ihres Shops ist es leicht, den Überblick zu verlieren. Bei Warehousing1 können Sie Fulfillment und Lagerlogistik digital über eine zentrale Plattform buchen, verwalten, flexibel erweitern und effizient optimieren.
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